Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG) & Nutzungsbedingungen

für die Vermietung von Event-Equipment & In- und Outdoor Spielen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Maria Teschner / Luni´s bunte Kiste (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“) über die mietweise Überlassung von Hüpfburgen, Fun-Food-Maschinen (z. B. Zuckerwatte), Tipis und In- und Outdoor Spielen, sowie deren Zubehör.

§ 2 Kleinunternehmerregelung

  1. Als Kleinunternehmer gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Die genannten Preise sind Endpreise. 

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

  1. Unverbindlichkeit der Angebote: Die Darstellung der Mietgegenstände auf der Website des Vermieters sowie in Online-Inseraten (z. B. Kleinanzeigen) stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, eine Mietanfrage zu stellen.
  2. Vertragsschluss über die Website: Durch das Absenden des Kontaktformulars auf der Website gibt der Mieter ein unverbindliches Interesse an einer Buchung ab. Ein rechtlich bindender Vertrag kommt erst zustande, wenn der Vermieter die Verfügbarkeit prüft und die Buchung per E-Mail, Messenger oder schriftlich verbindlich bestätigt (Buchungsbestätigung).
  3. Vertragsschluss über Kleinanzeigen: Bei Anfragen über Kleinanzeigen kommt der Vertrag durch eine ausdrückliche Einigung über den Mietgegenstand, den Zeitraum und den Preis im Rahmen der Chat-Kommunikation oder durch eine anschließende Bestätigung per E-Mail zustande.
  4. Korrekturen: Der Vermieter behält sich das Recht vor, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen (z. B. bei Doppelbuchungen oder technischen Defekten am Equipment).

§ 4 Produktdarstellung und Leistungsbeschreibung

Die Darstellung der Mietgegenstände auf der Website dient der Illustration. Geringfügige Abweichungen zwischen der digitalen Darstellung und der tatsächlichen Beschaffenheit des Mietgegenstandes, insbesondere farbliche Abweichungen, die durch unterschiedliche Monitoreinstellungen, Beleuchtungsverhältnisse bei der Fotografie oder technische Gegebenheiten entstehen, stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag, sofern die Funktionalität und der wesentliche Charakter des Mietgegenstandes dadurch nicht beeinträchtigt werden.

§ 5 Mietzeitraum und Übergabe

  1. Die Mietzeit wird individuell vereinbart.
  2. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen bzw. entgegenzunehmen.
  3. Zur Abholung und Mitnahme des Mietgegenstandes ist ein Lichtbildausweis vorzulegen
  4. Beauftragt der Mieter eine dritte Person mit der Abholung, muss diese eine schriftliche Vollmacht sowie einen Lichtbildausweis vorlegen. Mit der Übergabe an den Bevollmächtigten gehen alle vertraglichen Pflichten und das Haftungsrisiko auf den Mieter über.
  5. Bei Übergabe ist der Mieter verpflichtet, die in § 1 genannten Mietgegenstände sowie deren Zubehör auf Vollständigkeit und unmittelbar erkennbare äußere Schäden zu überprüfen. 
  6. Verdeckte Mängel (Aufbaupflicht): Da der Mietgegenstand im verpackten Zustand übergeben wird, ist der Mieter verpflichtet, die Hüpfburg, sowie die Tipis unverzüglich nach dem ersten Aufstellen, spätestens jedoch vor der Nutzung durch Dritte (z. B. Gäste/Kinder), auf offensichtliche Mängel (z. B. Risse, Löcher, Verschmutzungen) zu prüfen. Solche Mängel sind dem Vermieter sofort (z. B. per Foto via WhatsApp oder Telefon) anzuzeigen. Mit dem Beginn der regulären Nutzung gilt die Mietsache als mangelfrei übernommen.
  7. Transport durch den Mieter: Bei Abholung ist der Mieter selbst für den sicheren Transport und die Ladungssicherung verantwortlich.
  • Der Mieter ist verpflichtet, ein Fahrzeug bereitzustellen, welches für das Gewicht und das Verpackungsmaß der gemieteten Gegenstände ausgelegt ist.
  • Die spezifischen Maße und Gewichte sind der jeweiligen Produktbeschreibung auf der Website sowie der Buchungsbestätigung zu entnehmen.
  • Die vom Vermieter bereitgestellte Sackkarre ist ausschließlich für den Transport der Mietsache auf festem Untergrund zu verwenden und muss bei Rückgabe vollständig funktionsfähig sein.

§ 6 Mietpreis und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung.
  2. Die Mietgebühr ist – sofern nicht anders vereinbart – spätestens bei Übergabe der Mietsache in bar oder vorab per Überweisung zu entrichten.
  3. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution zu verlangen. Die Höhe der Kaution richtet sich nach dem jeweiligen Mietgegenstand und wird dem Mieter im Rahmen des Buchungsprozesses sowie in der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
  4. Die Rückerstattung der Kaution erfolgt bei Rückgabe der Mietgegenstände, sofern diese den Anforderungen aus § 10 (Rückgabe und Zustand der Mietsache) entsprechen. Der Vermieter behält sich ausdrücklich das Recht vor, anfallende Kosten für Nachreinigung, Trocknung oder die Behebung kleinerer Schäden direkt mit der hinterlegten Kaution zu verrechnen. Übersteigt der Schaden die Kautionssumme, ist der Differenzbetrag vom Mieter nachzufordern.

§ 6 Pflichten des Mieters & Sicherheitsregeln

Stromversorgung:

  • Stromanschluss: 
    • Zum Lieferumfang gehört ein für den Außenbereich zugelassenes 10m-Verlängerungskabel. Sollte eine größere Distanz zur Stromquelle überbrückt werden müssen, ist der Mieter verpflichtet, ausschließlich Kabel mit einem Mindestquerschnitt von 1,5 mm2 (bei über 25m Länge 2,5 mm2) zu verwenden. Kabeltrommeln müssen vollständig abgerollt sein.

Hüpfburgen:

  • Aufsichtspflicht: 
    • Der Mieter verpflichtet sich, die Hüpfburg während der gesamten Betriebsdauer durch eine erwachsene, nüchterne Person ständig beaufsichtigen zu lassen.
  • Betriebseinstellung bei Schlechtwetter:
    • Sturm/Wind: Ab einer Windstärke von 38 km/h oder Windstärke 5 oder bei aufkommenden starken Böen ist der Betrieb der Hüpfburg aus Sicherheitsgründen sofort einzustellen. Die Luft ist abzulassen und die Burg muss gesichert werden.
    • Regen: Bei einsetzendem Regen sind elektrische Geräte (Gebläse, Fun-Food-Maschinen) sofort vom Stromnetz zu trennen und im Trockenen unterzustellen. Die Luft der Hüpfburg ist so schnell wie möglich abzulassen und zu verpacken, um ein Volllaufen zu verhindern.
    • Haftung: Schäden, die durch den Betrieb bei ungeeigneten Wetterverhältnissen entstehen (z. B. Motorschäden durch Wasser oder Risse durch Windböen), hat der Mieter in vollem Umfang zu tragen.
  • Nutzungsregeln:
    • Eine Nutzung ist nur bei Dauerbetrieb des Gebläses erlaubt
    • Kein Betreten mit Schuhen.
    • Kein Essen, Trinken oder Kaugummi in der Burg.
    • Keine spitzen Gegenstände (Bsp. Brillen, Schmuck, Gürtelschnallen).
    • Das Salto-Schlagen ist untersagt.
  • Maximale Kapazität: 
  • Die für das jeweilige Mietobjekt angegebene maximale Personenanzahl sowie das zulässige Höchstgewicht dürfen zu keinem Zeitpunkt überschritten werden. 
  • Die Kapazität richtet sich nach der Körpergröße der Nutzer gemäß den Herstellerangaben (DIN EN 14960). Als Richtwert gilt: Je größer die Nutzer, desto geringer ist die zulässige Personenanzahl. Die spezifischen Kapazitätsgrenzen für verschiedene Körpergrößen sind dem Sicherheitsschild direkt an der Hüpfburg zu entnehmen und zwingend einzuhalten
  • Der Mieter ist verpflichtet, den Zugang zur Hüpfburg so zu steuern, dass eine Überfüllung vermieden wird. Schäden an der Mietsache (insbesondere geplatzte Nähte oder Materialermüdung), die auf eine Überschreitung der Kapazitätsgrenzen zurückzuführen sind, gelten als unsachgemäße Behandlung im Sinne von § 7 und gehen voll zu Lasten des Mieters.
  • Aufstellungsort und Befestigung:
  • Die Hüpfburg darf ausschließlich auf einer ebenen Rasenfläche, ohne spitze Gegenstände, aufgestellt werden.
  • Der Mieter ist verpflichtet, die Hüpfburg zwingend mit den beigefügten Erdnägeln im Boden zu verankern.
  • Eine Aufstellung auf hartem Boden (Asphalt, Pflaster, Beton) oder ohne die Verwendung der Erdnägel ist aus Sicherheitsgründen streng untersagt, da hierbei die Standfestigkeit und der Schutz des Materials nicht gewährleistet werden können.
  • Der Mieter ist verpflichtet, die Hüpfburg so aufzustellen, dass ein freier Sicherheitsabstand von mindestens 1,0 Meter umlaufend zu allen Hindernissen (z. B. Zäune, Mauern, Bäume, Wäscheleinen) gewahrt bleibt. Dieser Sicherheitsabstand muss während der gesamten Mietdauer frei von Gegenständen und Gefahrenquellen gehalten werden.

Fun-Food-Maschinen:

  • Fun-Food-Maschinen: Die Reinigung der Zuckerwattemaschine darf nur nach Einweisung und beigefügter Reinigungsanleitung erfolgen. 

In- und Outdoor Spiele:

  • Besondere Regeln für Gartenspiele (insb. Leitergolf):
    • Zweckentfremdung: Die Leiter beim Leitergolf ist ein reines Spielgerät. Sie ist nicht als Trittleiter oder Klettergerüst geeignet. Das Besteigen der Sprossen durch Kinder oder Erwachsene ist streng untersagt (Bruch- und Umsturzgefahr).
    • Sicherheitsabstand: Das Spiel darf nur auf einer ausreichend großen, freien Fläche betrieben werden. Der Mieter hat sicherzustellen, dass sich keine Personen, Tiere oder zerbrechliche Gegenstände (z. B. Fensterscheiben, Autos) in der Wurflinie oder in unmittelbarer Nähe der Leiter befinden.
    • Wurfbälle (Bolas): Die Bolas dürfen ausschließlich auf die Sprossen der Leiter geworfen werden. Ein Werfen auf Personen oder Tiere ist untersagt.
    • Untergrund: Das Spiel ist auf einem ebenen, stabilen Untergrund aufzustellen, um ein Umkippen der Konstruktion zu verhindern.
    • Aufsicht: Auch bei Gartenspielen gilt die Aufsichtspflicht durch eine erwachsene Person, um Verletzungen durch umherfliegende Bolas zu vermeiden.

Tipi Zelte

  • Nutzungsregeln: 
    • Die Zelte sind nicht feuerfest. Die Verwendung von offenem Licht (Kerzen, Feuerzeuge), Heizgeräten oder Rauchartikeln in oder in der Nähe der Zelte ist streng untersagt. Es dürfen nur die vom Vermieter bereitgestellten LED-Lichterketten verwendet werden.
  • ​Standsicherheit: 
    • Der Holzrahmen darf nicht beklettert werden. Die Zelte müssen auf einem ebenen, rutschfesten Untergrund stehen.
  • Rauchverbot 
    • In den Räumlichkeiten, in denen die Zelte aufgestellt werden, gilt ein striktes Rauchverbot. Bei Geruchsbelästigung durch Zigarettenrauch behält sich der Vermieter vor, die Kosten für eine professionelle Sonderreinigung in Rechnung zu stellen oder die Kaution entsprechend einzubehalten.
  • Kleinteile und Erstickungsgefahr
  • Die Dekoration kann Kleinteile enthalten, die für Kinder unter 3 Jahren nicht geeignet sind (Erstickungsgefahr). Der Mieter hat sicherzustellen, dass Kleinkinder keinen unbeaufsichtigten Zugriff auf diese Teile haben

§ 7 Haftung, Schäden und Gebrauchsüberlassung an Dritte

  1. Haftung des Mieters: 
    • Der Mieter haftet für alle Schäden an den Mietgegenständen, die während der Mietzeit durch unsachgemäße Behandlung, Vorsatz, Fahrlässigkeit oder durch Verletzung der Aufsichtspflicht entstehen. Dies umfasst insbesondere Schäden durch spitze Gegenstände, Brandlöcher (Zigaretten), grobe Verschmutzung oder Überlastung. Normale Abnutzungserscheinungen (Verschleiß) sind hiervon ausgenommen.
  2. Verlust und Diebstahl:
    •  Bei Diebstahl, Abhandenkommen oder Totalverlust der Mietsache haftet der Mieter zum Wiederbeschaffungswert eines neuwertigen Ersatzgerätes.
  3. Verfügbarkeit der Mietsache:
    • Für den ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache zum Zeitpunkt der Anmietung ist der Vermieter verantwortlich. Der Vermieter übernimmt keine Haftung, wenn die Mietsache am Miettag (z.B. Beschädigung der Hüpfburg oder des Gebläses durch Vormieter) nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Ersatz für einen nicht einsetzbereiten Artikel zu stellen. Schadensersatzansprüche werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
  4. Haftung des Vermieters:
    • Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.
    • Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
    • Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht) verletzt wurden.
  5. Haftungsfreistellung:
    • Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Mietgegenstände durch den Mieter oder seine Gäste entstehen (z. B. Verletzungen von Partygästen auf der Hüpfburg durch mangelnde Aufsicht).
  6. Gebrauchsüberlassung an Dritte und Standort:
    • Die Mietsache bleibt unveräußerliches Eigentum des Vermieters. Sie wird ausschließlich des Mieters zur Nutzung am vereinbarten Standort überlassen. Eine Untervermietung, Verleihung oder das Verbringen an einen anderen Ort ist ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters untersagt. 

§ 8 Stornierung, Rücktritt und Wetterregelung

  1. Allgemeine Stornierungsgebühren: 

Der Mieter kann vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Die Stornierung muss in Textform (z. B. E-Mail) erfolgen. Je nach Zeitpunkt des Rücktritts werden folgende Stornierungspauschalen fällig:

  • Bis 14 Tage vor Mietbeginn: Kostenfrei.
  • 13 Tage bis zum Mietbeginn: 30% vom Mietpreis oder eine einmalige kostenfreie Umbuchung auf einen anderen verfügbaren Termin innerhalb der laufenden Saison ist möglich. Wird kein Ersatztermin vereinbart oder erfolgt eine spätere Absage des Ersatztermins, werden die regulären Stornierungsgebühren in Höhe von 30 % fällig.
  • Nichtabholung: Erscheint der Mieter nicht zum vereinbarten Abholzeitpunkt, wird der volle Mietpreis (100 %) fällig, sofern der Mieter nicht nachweist, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Vermieter behält sich vor, den Mietgegenstand nach einer Wartezeit von 2 Stunden anderweitig zu vermieten. 

Da die Sicherheit bei der Nutzung von Außen-Mietgegenständen (insbesondere Hüpfburgen) Vorrang hat, räumt der Vermieter bei nachweislich schlechter Witterung am Veranstaltungstag folgende Sonderkondition ein:

  • Eine einmalige kostenfreie Stornierung bis 8Uhr am Miettag, aufgrund der Witterung, ist nur möglich, wenn am Veranstaltungstag und -ort laut der Prognose von [z.B. WetterOnline oder DWD] für den Veranstaltungszeitraum Dauerregen (über 70 % Wahrscheinlichkeit bei > 2mm/h) oder Windböen ab Windstärke 5 (38 km/h) vorhergesagt sind. Einzelne Schauer oder Bewölkung gelten als normales Betriebsrisiko und berechtigen nicht zur kostenfreien Stornierung.
  • Ausschluss der Erstattung nach Übergabe: Sobald die Mietgegenstände abgeholt oder entgegengenommen wurden, ist der volle Mietpreis fällig. Dies gilt auch dann, wenn die Mietsache aufgrund einer plötzlichen Wetterverschlechterung (Regen, Sturm, Gewitter) vor Ort nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden konnte. Eine nachträgliche Mietminderung oder Erstattung ist ausgeschlossen.

§ 10 Rückgabe und Zustand der Mietsache

  • Zustand bei Rückgabe: Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände im gleichen Zustand zurückzugeben, in welchem er sie empfangen hat: vollständig, sauber, trocken und ohne Beschädigungen.
  • Reinigung:Die Mietgegenstände müssen frei von groben Verschmutzungen (Erde, Sand, Essensreste) zurückgegeben werden.
  • Fun-Food-Geräte: Die Zuckerwattemaschine ist gemäß der beigefügten Reinigungsanleitung zu säubern. Wird die Maschine nicht gemäß beigefügter Reinigungsanleitung zurückgegeben wird eine Reinigungspauschale von 25,00 € berechnet.
  • Feuchtigkeit (Wichtig für Hüpfburgen/Tipis): Die Rückgabe muss in vollständig trockenem Zustand erfolgen. Eine Hüpfburg darf niemals nass oder feucht verpackt gelagert werden (Schimmelgefahr!).
  • Musste die Hüpfburg aufgrund von Regen nass eingepackt werden, ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.
  • Für den erhöhten Aufwand der Trocknung durch den Vermieter wird eine Gebühr von 50,00 € fällig.
  • Verlust und Kleinteile: Fehlendes Zubehör (z. B. Erdnägel, Dekoartikel, Spielsteine bei Gartenspielen) wird dem Mieter zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.

§ 11 Datenschutzhinweis

  1. Der Vermieter erhebt und verarbeitet die Daten des Mieters zur Abwicklung des Mietvertrages sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
  2. Ergänzende Informationen zur Datenverarbeitung und zu den Rechten des Mieters (Auskunft, Berichtigung, Löschung etc.) sind in der separaten Datenschutzerklärung auf unserer Website unter internal://3f953b94-394d-4df9-baf1-4e6a2c5a830d jederzeit einsehbar.

§ 12 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

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